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News-Archiv | Artikel vom 21.08.2019

E-Scooter: Alles über die kleinen Flitzer

Sie gelten als modern, flink und umweltfreundlich. Aber kaum sind E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, gibt es die ersten Probleme. Bereits nach wenigen Wochen hinterlassen sie Spuren in der Unfallstatistik. Ein Grund mehr, sich näher mit diesen kleinen Flitzern zu beschäftigen.

E-Scooter gelten, ebenso wie Segways, als Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren, und das nur auf Radwegen und Fahrradstraßen. Fehlen diese, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Menschen ab 14 Jahren können diese elektrischen Tretroller nutzen, auch ohne Führerschein. Ein Helm ist übrigens nicht Pflicht, aber sinnvoll. E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme von Per­sonen und Anhänger sind verboten. Im öffentlichen Raum unterliegen E-Scooter der Straßenverkehrsordnung. Und für Alkohol am Lenker gelten die gleichen Grenzwerte wie für AutofahrerInnen. Also Finger weg!

E-Scooter brauchen Versicherungsschutz. Als Nachweis für die Haft­pflichtversicherung wird eine Versicherungsplakette auf der Rückseite angebracht. Regulär beginnt das Versicherungsjahr, ebenso wie für Mopeds, am 1. März und läuft bis Ende Februar. Bei späterem Beginn wird die Prämie anteilig fällig. In über 50 deutschen Städten gibt es seit Juni Sharing-Angebote. Mit der Zeit dürften es noch mehr werden. Die Fahrzeuge stehen auf öffentlichen Gehwegen und können über eine App angemietet werden. Wer die neuen Elektro-Tretroller erst einmal ausprobieren möchte, findet hier eine gute Gelegenheit.




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